Wohnen

Die meisten Personen in der Schweiz leben in gemieteten Wohnungen. Die Wohnungssuche ist nicht immer ganz einfach und die Mieten sind hoch. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass man einen Drittel des Einkommens für die Miete aufwendet.

  • Mietwohnungen finden Sie durch Inserate:

    • in den Zeitungen

    • im Gratisanzeiger “Uristier» https://www.uristier.ch/

    • auf spezialisierten Internetseiten wie beispielsweise www.comparis.ch ; www.newhome.ch

    • direkt bei Immobilienagenturen

    • an Anschlagbrettern in Einkaufszentren

    • sich bei Verwandten oder Bekannten umhören

  • Wer sich für eine Wohnung interessiert, nimmt in der Regel mit dem Vermieter oder der Liegenschaftsverwaltung Kontakt auf und vereinbart einen Besichtigungstermin. Wenn man sich um die Wohnung bewerben will, muss man normalerweise ein Anmeldeformular ausfüllen. Ausserdem verlangen die meisten Vermieter einen Betreibungsregisterauszug und grobe Angaben zum Einkommen. Damit soll die Zahlungsfähigkeit überprüft werden. Den Auszug erhält man beim zuständigen Betreibungsamt. Da es für eine Wohnung meist zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber gibt, ist es ratsam, sich gleichzeitig um verschiedene Wohnungen zu bewerben.

  • In der Regel wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, welcher den Umfang des Mietobjektes, Mietkosten, Kündigungstermine, Mietkaution, die allgemeinen Bedingungen und die Hausordnung enthält.

    Die Miete wird in der Regel im Voraus für den nächsten Monat bezahlt. Meist zahlt der Mietende zusätzliche Nebenkosten, z.B. für Heizung, Wasser oder Kabelfernsehen.

    Informieren Sie sich, ob Ihre Mietkosten inklusive oder exklusive Nebenkosten ausfallen.

    Bei der Wohnungsübergabe zum Ein- und Auszug empfiehlt es sich gemeinsam mit dem Vermietenden den Zustand der Wohnung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich in einem Protokoll festzuhalten (auch kleine Schäden!).

    Die Mietkaution ist ein Betrag von maximal drei Monatsmieten, der zur Sicherheit des Vermietenden zum Voraus auf ein Mietkautionskonto einbezahlt wird. Das Konto lautet auf den Namen des Mietenden. Beim Auszug erhält der Mietende die Kaution samt Zinsen zurück, sofern kein Konflikt mit dem Vermietenden bezüglich Wohnungsabgabe vorliegt.

    Es empfiehlt sich, eine Haftpflichtversicherung für das Mietobjekt abzuschliessen.

    Zusätzlich zur Wohnungsmiete muss jeder Haushalt Empfangsgebühren für Geräte bezahlen, mit denen es möglich ist, Radio- und /oder TV-Programme zu empfangen (z. B. TV, Autoradio oder Handys). Der Mieter selbst hat die Pflicht, sich bei der SERAFE AG, Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe anzumelden. https://www.serafe.ch/

  • In den meisten Mietshäusern oder -wohnungen gibt es eine Hausordnung, die beachtet werden muss. Beispielsweise ist die Nachtruhe von 22 bis 07 Uhr und die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr einzuhalten. Ebenso ist an Sonn- und Feiertagen Lärm zu vermeiden.

    Wer Feste feiern will, kündigt dies am besten bei seinen Nachbarn an.

    Gemeinsam genutzte Plätze wie die Waschküche, das Treppenhaus, Abstellplätze oder der Lift sollen nicht mit eigenen Dingen verstellt und sauber gehalten werden. Für die Nutzung einer gemeinsamen Waschküche gibt es in den meisten Fällen einen Benutzungsplan.

    In vielen Häusern ist das Rauchen in den gemeinsamen Räumen verboten!

    Bei Konflikten mit den Vermietenden stehen Ihnen der Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde zur Verfügung.

    Mieterverband
    Mieterinnen- und Mieterverband Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri
    Hertensteinstrasse 40, 6004 Luzern
    Telefon: 041 220 10 22 (9 bis 12.30 Uhr)
    luzern@mieterverband.ch
    https://www.mieterverband.ch/mv-lu/

    Schlichtungsbehörde
    Bahnhofstrasse 43, 6460 Altdorf
    Telefon: 041 875 22 90
    E-Mail: schlichtungsbehoerde@ur.ch
    https://www.ur.ch/gerichte/67

  • In der Schweiz wird dem schonenden Umgang mit der Umwelt viel Wichtigkeit beigemessen. Dies zeigt sich auch im Recycling von Abfall. Abfälle werden getrennt und die übriggebliebenen Haushaltsabfälle werden in gebührenpflichtigen Säcken mit der wöchentlichen Müllabfuhr eingesammelt.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ur.ch/dienstleistungen/3571