Kinder
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In der Schweiz erwerben erwerbstätige Eltern (Angestellte sowie Selbstständige ab einem gewissen Mindesteinkommen) einen gesetzlichen Anspruch auf Familienzulagen:
Kinderzulage: Ausbezahlt ab der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Im Kanton Uri beträgt diese CHF 230.– pro Monat und Kind.
Ausbildungszulage: Für Jugendliche von 16 bis maximal 25 Jahren, die sich in einer Ausbildung (Lehre, Mittelschule, Studium) befinden. Im Kanton Uri beträgt diese CHF 290.- pro Monat und Kind.
Auszahlung: Die Zulagen werden in der Regel monatlich zusammen mit dem Lohn über den Arbeitgeber (bzw. die Familienausgleichskasse) ausbezahlt.
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Die Organisation der Betreuung ausserhalb der Familie liegt in der Schweiz bei den Eltern, wird jedoch öffentlich unterstützt und ausgebaut:
Kindertagesstätten (Kitas): Für Kleinkinder ab dem Babyalter bis zum Eintritt in den Kindergarten. Im Kanton Uri gibt es die Stiftung Papilio.
Schulergänzende Tagesstrukturen (Hort, Tagesschule, Mittagstisch): Betreuung vor/nach dem Unterricht sowie Mittagsbetreuung für Kinder im Kindergarten- und Schulalter.
Betreuungsgutscheine: Viele Gemeinden im Kanton Uri (wie z. B. Altdorf) unterstützen Eltern finanziell durch Betreuungsgutscheine. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach dem Einkommen, dem Vermögen sowie dem Beschäftigungsgrad der Eltern.
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Mutterschaftsurlaub: Mütter haben nach der Geburt Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (80 % des bisherigen Lohns, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag).
Vaterschaftsurlaub (Urlaub des anderen Elternteils): Väter bzw. die Ehefrau der Mutter haben Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes.
Urlaub für die Pflege kranker Kinder: Eltern haben gesetzlich Anspruch auf bis zu 3 bezahlte Arbeitstage pro Krankheitsfall, um ein krankes Kind zu betreuen (gegen Vorlage eines Arztzeugnisses).
