Heirat, Geburt und Tod
-
In der Schweiz ist nur die zivile Trauung auf dem Zivilstandsamt rechtlich gültig. Eine kirchliche Trauung darf erst nach der zivilen Trauung stattfinden.
Vorbereitungsverfahren:
Das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens zur Eheschliessung wird beim Zivilstandsamt des Wohnsitzes eingereicht (im Kanton Uri ist dies das Zivilstandsamt Uri in Altdorf).
Ausländische Staatsangehörige benötigen dafür u. a. Geburtsurkunden, Zivilstandsbestätigungen und einen Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz.
Gleichgeschlechtliche Ehe: Seit Juli 2022 steht die Ehe in der Schweiz allen Paaren offen ("Ehe für alle").
Auswirkungen auf Steuern & Sozialversicherungen:
Steuern: Ehepaare werden in der Schweiz gemeinsam besteuert (Faktorenaddition). Das Einkommen und Vermögen beider Ehepartner wird zusammengerechnet.
Namensrecht: Die Ehegatten können ihren Ledignamen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen wählen.
Erbrecht & Güterrecht: Durch die Ehe gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wird), und die Ehepartner sind gegenseitig gesetzliche Erben.
-
Bei der Geburt eines Kindes treten administrative und arbeitsrechtliche Schritte in Kraft:
Meldung der Geburt:
Bei einer Geburt im Spital (z. B. Kantonsspital Uri) meldet die Spitalverwaltung die Geburt direkt dem zuständigen Zivilstandsamt.
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt innerhalb von 5 Tagen von den Eltern oder einer anwesenden Person beim Zivilstandsamt gemeldet werden.
Vaterschaft & Elterliche Sorge:
Bei verheirateten Eltern gilt der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater.
Bei unverheirateten Eltern muss der Vater das Kind beim Zivilstandsamt offiziell anerkennen. Die gemeinsame elterliche Sorge kann dabei direkt mitvereinbart werden.
Versicherungen & Abzüge:
Krankenkasse: Das Neugeborene muss innerhalb von 3 Monaten ab Geburt rückwirkend bei einer Schweizer Grundversicherung angemeldet werden.
Familienzulagen: Über den Arbeitgeber muss der Anspruch auf die monatliche Kinderzulage geltend gemacht werden (im Kanton Uri.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: Die Anmeldung für die Erwerbsersatzordnung (EO) erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber.
-
Ein Todesfall erfordert rasches Handeln bei administrativen Stellen:
Ärztliche Todesbescheinigung:
Bei einem Todesfall zu Hause muss umgehend ein Arzt (Hausarzt oder Notzarzt) verständigt werden, der die offizielle Todesbescheinigung ausstellt.
Bei einem Todesfall im Spital oder Pflegeheim übernimmt dies die Institution.
Meldung bei Bestattungsamt & Zivilstandsamt:
Der Todesfall muss rasch (meist innerhalb von 2 Tagen) beim Bestattungsamt der Wohngemeinde sowie beim Zivilstandsamt gemeldet werden.
Das lokale Bestattungsamt bespricht mit den Angehörigen die Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) und die Terminplanung.
Erbrecht & Testament:
Wer ein Testament oder einen Erbvertrag der verstorbenen Person findet, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich bei der zuständigen kantonalen Behörde (in Uri der Teilungsbehörde der Gemeinde / der Amtschreiberei) einzureichen.
Ohne Erbanordnung gilt das gesetzliche Erbrecht (Ehegatten, Kinder, Eltern etc.).
Sozialversicherungen (Hinterlassenenleistungen):
AHV / Pensionskasse: Ehepartner und minderjährige bzw. in Ausbildung befindliche Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente aus der AHV (1. Säule) sowie aus der Pensionskasse (2. Säule).
Todesfälle müssen Arbeitgebern, Banken, Versicherungen und Krankenkassen direkt mitgeteilt gemeldet werden.
