Gesundheit
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Jede Person, die in die Schweiz zieht, ist gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise bei einer Schweizer Krankenkasse in der Grundversicherung (nach KVG) zu versichern.
Gesetzlich identische Leistungen: Die Grundversicherung deckt bei allen Krankenkassen exakt dieselben medizinischen Leistungen ab (z. B. Arztbesuche, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons, Medikamente, Mutterschaft).
Kein Lohnabzug: Im Gegensatz zu vielen Nachbarländern wird die Krankenkasse nicht direkt vom Gehalt abgezogen. Jede Person bezahlt eine einkommensunabhängige Prämie pro Kopf (Kopfprämie).
Freie Kassenwahl: Sie können die Krankenkasse für die Grundversicherung frei wählen und jeweils bis Ende November per 1. Januar des Folgejahres wechseln.
Die gesetzliche Bestimmung über die obligatorische Grundverischerung finden Sie im Bundesgesetz über die Krankenverischerung (KVG)
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Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Sie für medizinische Behandlungen selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt.
Zur Auswahl stehen bei Erwachsenen Stufen zwischen CHF 300 (Minimum) und CHF 2'500 (Maximum).
Faustregel: Gehen Sie selten zum Arzt, lohnt sich die Franchise von CHF 2'500 (spart deutlich Prämien). Haben Sie regelmässig hohe Behandlungskosten (über ca. CHF 2'000/Jahr), ist die Franchise von CHF 300 optimal.
Die gesetzlichen Bestimmungen über der Franchise finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
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Sobald die gewählte Franchise im Kalenderjahr aufgebraucht ist, übernimmt die Krankenkasse 90 % der weiteren Kosten. Sie zahlen 10 % Selbstbehalt, allerdings bis zu einer Obergrenze von maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (CHF 350 für Kinder).
Die gesetzliche Bestimmung über die Kostenbeteiligung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
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Um die monatlichen Prämien zu senken (oft zwischen 10 % und 25 % Rabatt), bieten alle Kassen alternative Versicherungsmodelle an:
Hausarzt-Modell: Sie verpflichten sich, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihre gewählte Hausärztin / Ihren Hausarzt zu konsultieren.
Telmed-Modell: Vor einem Arztbesuch rufen Sie zuerst eine medizinische Beratungshotline an, die das weitere Vorgehen koordiniert.
HMO-Modell: Erstkontakt ist eine bestimmte Gruppenpraxis (HMO-Zentrum).
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Freiwillige Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind:
Zahnbehandlungen & Kieferorthopädie (Zahnarztkosten sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache).
Komplementärmedizin (z. B. Osteopathie, Akupunktur, Naturheilkunde).
Freie Spitalwahl / Spitalkomfort: Halbprivat- (2-Bett-Zimmer) oder Privatabteilung (1-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung).
Weiter Informationen zur Zusatzverischerung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
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Unfalldeckung über den Arbeitgeber: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist automatisch über den Betrieb gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Die Unfalldeckung bei der Krankenkasse kann dann gestrichen werden, was die Prämie um ca. 7–10 % senkt.
Die Gesetzgebung der Unfallverisicherung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
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Kein Antrag nötig (Automatische Prüfung): Wer am 1. Januar im Kanton Uri wohnt und ordentlich besteuert wird, muss in der Regel keinen Antrag stellen. Die Sozialversicherungsstelle Uri (SVS Uri) berechnet den Anspruch automatisch anhand der vorliegenden Steuerdaten und verschickt die Entscheidungsverfügungen.
Antrag erforderlich: Ein Formular einreichen müssen Sie, wenn Sie:
Quellenbesteuert sind.
Neu in den Kanton Uri gezogen sind.
Wichtige Lebensänderungen hatten (z. B. Scheidung, Trennung, markanter Einkommensrückgang).
Keinen automatischen Entscheid erhalten haben, obwohl Sie vermuten, anspruchsberechtigt zu sein.
Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt nicht auf Ihr privates Bankkonto, sondern direkt an Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasst ziet den Verbilligungsbetran anschliessend direkt von Ihren monatlichen Prämienrechnungen ab.
Das Reglement über die Prämienverbilligung für die Grundversicherung finden Sie im Urner Rechtsbuch (RB)
