Arbeiten
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In der Schweiz ist eine Probezeit von 1 bis maximal 3 Monaten üblich. Während der Probezeit gelten sehr kurze Kündigungsfristen (oft 7 Tage).
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt je nach Branche bei 45 oder 50 Stunden pro Woche. Standard sind in der Praxis Verträge mit 40 bis 42 Stunden bei einem 100%-Pensum.
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 20 Arbeitstage als Ferienanspruch (4 Wochen) pro Jahr. Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf 5 Wochen.
Die gesetzliche Bestimmung über das Arbeitsrecht ist im Obligationenrecht der Schweiz verankert.
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Direktabzüge vom Lohn:
AHV/IV/EO: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Erwerbsersatzordnung
ALV: Arbeitslosenversicherung.
Pensionskasse (2. Säule): Obligatorische berufliche Vorsorge für Jahreseinkommen ab einer gesetzlichen Eintrittsschwelle
NBU: Nichtbetriebsunfallversicherung (deckt Unfälle in der Freizeit ab)
Krankenversicherung (Kein Lohnabzug!): Die obligatorische Grundkrankenversicherung ist in der Schweiz Privatsache. Jede Person muss sich innerhalb von 3 Monaten nach dem Zuzug selbstständig bei einer Schweizer Krankenkasse versichern.
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Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zahlen in der Regel Quellensteuer. Diese wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen und an das Steueramt abgeführt.
Schweizer:innen und Personen mit Ausweis C werden ordentlich besteuert. In der Schweiz erheben drei verschiedene Instanzen direkte Steuern auf das Einkommen:
Direkte Bundessteuer: Einheitlich für die gesamte Schweiz geregelt, progressiv ausgestaltet.
Kantonale Einkommenssteuer: Jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und eigene Tarife.
Gemeindesteuer: Die Gemeinden erheben Steuern meist als Vielfaches (Steuerfuss) der kantonalen Einfachsteuer.
In der ordentlichen Steuererklärung (oder bei Antrag auf nachträgliche Veranlagung) lassen sich verschiedene Positionen einkommensmindernd geltend machen:
Säule 3a (Gebundene Vorsorge): Einzahlungen in die private Vorsorge können bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Pensionskasseneinkäufe (2. Säule): Freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge verringern die Steuerlast deutlich.
Berufsauslagen: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Verpflegungsmehraufwand, Aus- und Weiterbildungskosten.
Versicherungsprämien & Krankheitskosten: Pauschalabzüge für Krankenkassenprämien sowie hohe selbstgetragene Krankheitskosten.
Kinder- und Betreuungsabzüge: Abzüge für unterhaltspflichtige Kinder sowie nachgewiesene Fremdbetreuungskosten.
Ausführliche Informationen zur Besteuerung in der Schweiz finden Sie beim Eidgenössischen Finanzdepartement EFD.
